Der "ABV": bürgernahe Polizeiarbeit

Der "ABV": bürgernahe Polizeiarbeit

Der "Abschnittsbevollmächtigte" war eine innovative, bürgernahe Polizeipraxis, deren Impuls ursprünglich aus der Sowjetunion kam und der sehr erfolgreich in der DDR umgesetzt wurde. Die simple, aber in der Realität bestens funktionierende Idee, war die des Polizeibeamten, der sich durch engen Bürgerkontakt "kümmert", der für ein festes Gebiet zuständig war, selbst im Idealfall dort auch wohnte und somit Teil der Nachbarschaft war. Eben: Kein staatlicher Polizist, der (wie in der noch frischen Erinnerung an das "3. Reich") bedrohlich wirkte, sondern der im besten Fall sympathische und bekannte Respektsperson war.

Der "ABV" hatte kein Pendant in Westdeutschland. In Zeiten zunehmender Unsicherheit und nachbarschaftlicher Anonymität geben heute Behörden viel Geld aus, um Konzepte zu erarbeiten, die erklären, wie es Polizisten durch "Bürgernähe" gelingt, Vertrauen und Legitimität zu erwerben.

Nun: "Wir" hatten den "ABV"!



Den "ABV" kannte jeder in der Straße und auf dem Kiez: Allein durch seine regelmäßigen Streifengänge war er ein vertrautes Bild. Zusätzlich stand der "ABV" zu wöchentlichen, rege genutzten Sprechzeiten zur Verfügung. Da beschwerte sich dann Oma Hildegard über die nächtlichen Trinkgelage der jungen Nachbarschaft, der Herr Müller meldete den beobachteten Diebstahl eines Autoradios - oder der "ABV" wurde auf vernachlässigte Kinder aufmerksam gemacht.

In der Realität hing das Wirken des "ABV" natürlich auch immer am Charakter und der Persönlichkeit des Beamten. Das progressive "ABV"-System war dezentralisiert und die "ABV" (die in der Regel den verdienten Rang eines Leutnant oder Oberleutnant hatten) waren laut ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre Aufgaben eigenverantwortlich anzugehen.

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